Der Rehasport per Internet ist genehmigt! (siehe Allgemeine Informationen)
Bei Interesse bitte untenstehnde Meldung ausfüllen und absenden!
Die RBSA bereitet zur Zeit ein Tele-Reha-Sport-Angebot vor. Hieran kann teilnehmen, wer eine gültige Reha-Verordnung für die RBSA hat und über ein Laptop oder PC mit Kamera und Micro verfügt.
Bei Interesse könnt ihr euch bei mir (Manfred Jucks) mit dem nachstehenden Nachricht-Tool melden!
Die Sporthallen sind gesperrt, der Reha-Sport untersagt.
Wie wirkt sich das auf meine Verordnung aus?
wird sich so mancher fragen.
Hierzu liegt folgende Erklärung der Leistungsträger (ausser Rentenversicherung) vor:
Die Unterbrechungsfrist von sechs Wochen kann überschritten werden bei:
Dies gilt zunächst für Unterbrechungen im Zeitraum vom 01.03. bis 31.05.2020.
Zusätzlich gilt folgendes:
Der Bewilligungszeitraum wird unbürokratisch um die Zeit der corona-bedingten Aussetzung verlängert.
Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. durch die RBSA.